AGB fRitZ webdesign, Ringstraße 16, 63533 Mainhausen-Zellhausen - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Angebot der Fritz Webdesign richtet sich an Unternehmen, Kaufleute und Freiberufler im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit.
§ 1 Allgemeines
(1) Die folgenden Allgemeine Geschäfts-bedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge – im Tätigkeitsbereich „webdesign“ - in schriftlicher sowie elektronischer Form mit der Fritz Webdesign, Ringstraße 16, 63533 Mainhausen-Zellhausen und deren Vertreter. Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.
(2) Abweichende AGB unserer Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Regelungen, die den AGB entgegenstehen, gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Individualabreden gehen vor, es gilt BGB § 305 b.
(3) Die AGB sind auch Bestandteil für Zusatzleistungen und zukünftige Verträge, auch wenn Sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Die AGB sind im Internet jederzeit frei abrufbar. Der Auftraggeber erkennt die AGB-webdesign der Fritz Webdesign an. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftragsgebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen die Fritz Webdesign im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Sollte der Kunde bei einer dritten Partei über die Fritz Webdesign Leistungen bestellt haben oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit den jeweiligen Kooperationspartnern der Fritz Webdesign. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen AGB der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig von Vertragsverhältnis zwischen der Fritz Webdesign und dem Kunden.
(5) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die Fritz Webdesign sie schriftlich anerkennt.
(6) Texte, Informationen, Preise etc. aus der Kundeninformation stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen und Irrtümern. Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, sind in Euro und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebote sind für acht Wochen gültig. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und Fritz Webdesign zurückzutreten.
(2) Mit der Auftragserteilung an die Fritz Webdesign, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Internet-Bestellungen sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Fritz Webdesign eine Bestellung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot mit Leistungsbeschreibung unterzeichnet und zurücksendet. Die Leistungsbeschreibung definiert die durch die Fritz Webdesign zu erbringenden Leistungen.
Nach der Auftragserteilung gewünschte Änderungen in Art und Umfang der beschriebenen Leistung werden, sofern zumutbar, durch uns durchgeführt und begründen ggfls. eine anteilige Preiserhöhung.
§ 3 Zahlungsmodalitäten / Entgelte
(1) Nach Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit kann eine Abschlagszahlung von 50 Prozent der Auftragssumme berechnet werden, wenn der Auftragswert € 1.500 überschreitet. Eine vor Rechnungsstellung getätigte Teil- oder Anzahlung verpflichtet die Fritz Webdesign nicht bereits zum Beginn der Leistung und begründet noch keinen Anspruch auf Beginn der Leistung.
(2) Sollte die Bonität des Auftraggebers durch die üblichen Auskunfteien als nicht befriedigend bewertet werden, kann die Fritz Webdesign den gesamten Betrag als Vorkasse verlangen.
(3) Teilleistungen und/oder Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Gesamtbetrag/Restbeitrag wird spätestens nach Fertigstellung der Arbeiten fällig.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug, bzw. 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Befindet der Auftraggeber sich in Verzug, ist die Fritz Webdesign berechtigt, die Verzugszinsen zu berechnen, die mit 4 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank liegen. Jede Mahnung wird mit € 10 zusätzlich in Rechnung gestellt. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatz-anspruch bleibt davon unberührt.
(5) Bei Verzug ist die Fritz Webdesign berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(6) Sollte eine Zahlungsweise in der Betreuung vereinbart worden sein, die nicht der jährlichen Zahlungsweise entspricht, ist die Fritz Webdesign im Falle eines Verzuges berechtigt, den gesamten Jahresbeitrag einzufordern.
(7) Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Kennungen verursachen, verantwortlich. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde seine persönlichen Kennungen und Zugangsdaten sorgfältig und vor dem Zugriff geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt die Fritz Webdesign von Kosten und Ansprüchen frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
(8) Die Fritz Webdesign behält sich eine Erhöhung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden min. sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerdienstliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.
(9) Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Rechnungen mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann die Fritz Webdesign das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
(10) Gegen Forderungen der Fritz Webdesign kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder restkräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Leistungen, gelieferte Waren, Dienstleistungen und alle damit verbundenen Rechte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der Fritz Webdesign. Ist der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die Fritz Webdesign berechtigt, ohne Nachfristsetzung, den Zugriff, die Nutzung oder Veröffentlichung, zum betreffenden Angebot, bis zum Eingang der Zahlung zu sperren oder zu untersagen.
(2) Fritz Webdesign bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen usw. Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche Recht ein, die Webseite zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an die Fritz Webdesign entrichtet hat. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Webseite insgesamt bzw. von Bestandteilen der Webseite im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Webseite oder die vollständige Webseite in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.
§ 5 Lieferzeit
(1) Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Textversionen etc. ist durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Fertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
(2) Fritz Webdesign ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Die Fritz Webdesign nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat Fritz Webdesign eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Fritz Webdesign die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. Die Fritz Webdesign ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
(4) Die Lieferzeit beginnt erst nach Vollständiger zur Verfügung Stellung aller zur Ausführung des Auftrages benötigter Unterlagen. Eine verspätete Einreichung verlängert die Lieferzeit.
(5) Leistungsverzögerungen, im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, welche Fritz Webdesign die Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, (Betriebsstörungen und Streik etc.) gleich ob diese im eigenen Betrieb, oder bei dritten eintreten, sind möglich.
§ 6 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen / Gewährleistung
(1) Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.